Einladung Kammerechttag 2021

Einladung
Kammerrechtstag 2021

am Donnerstag/Freitag, den 23. und 24. September 2021,

14.00 bis 18.00 Uhr und 09.30 bis 13.00 Uhr

als Hybridveranstaltung

Der Kammerrechtstag 2021 wird vor dem Hintergrund der schwer zu prognostizierenden Infektionslage erneut als Hybridveranstaltung durchgeführt. Einige Referenten und Diskutanten werden im Multimediazentrum in Halle (Saale) versammelt sein. Weitere Referenten und Teilnehmern können via Videokonferenz an der Veranstaltung teilnehmen.

Thematisch werden in diesem Jahr die IHK-Gesetz-Reform und das neue Lobbyregistergesetz des Bundes den ersten Tagungstag prägen.

Bei der Betrachtung des IHGK-Änderungsgesetzes sollen neben den Einzelheiten auch die damit verbundenen grundsätzlichen Fragen herausgearbeitet werden, die auch andere Kammerorganisationen betreffen.

Das gleiche gilt für das Lobbyregistergesetz des Bundes, dem in den kommenden Monaten entsprechende Regelungen weiterer Länder folgen werden. Was bedeuten diese gesetzlichen Regelungen für die Interessenvertretung durch die Kammern und ihre Dachorganisationen, worauf muss besonders geachtet werden?

Am zweiten Tag steht neben dem Blick auf die Rechtsprechung zum Kammerrecht die Beschäftigung mit den Auswirkungen der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie sowie den neueren Entwicklungen im Bereich der Ehrenamtsentschädigung auf der Tagesordnung.

Einladung zu einem Online-Workshop am Donnerstag, den 17. Juni 2021

  • Einladung zu einem Online-Workshop

Die thematische und sachliche Reichweite unternehmerischerm Donnerstag, dem 17. Juni 2021,

14.00 bis 17.00 Uhr

zum Thema: Verantwortung
und die Rolle der Industrie- und Handelskammern – eine kritische Analyse am
Beispiel des neuen Lieferkettengesetzes

 

Zur Thematik:

Mit dem neuen Gesetz zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten hat der Bundesgesetzgeber in
diesen Tagen eine neue Verantwortung für den internationalen Menschenrechtsschutz
durch deutsche Unternehmen etabliert. Entsprechende Impulse gab es zwar schon vorher,
etwa im Rahmen von Friedhofssatzungen, die in Bezug auf Grabplatten aus Naturstein den
Nachweis verlangten, dass nachgewiesen wurde, dass diese ohne Kinderarbeit hergestellt
wurden. Die Rechtsprechung hat diese Regelungen jedoch mangels gesetzlicher Grundlagen
verworfen. Durch das „Lieferkettengesetz“ wird diese Lücke nunmehr geschlossen und der
Anwendungsbereich erweitert. Zugleich wird dabei an einen Trend zur Corporate Social
Responsibility angeknüpft, die der Europäische Gesetzgeber in den letzten Jahren gefördert
hat und der derzeit ebenfalls reformiert wird.

Der Workshop widmet sich der Thematik in seinem ersten Teil aus einer grundsätzlichen
Perspektive, indem er danach fragt, wie Nachhaltigkeit, zu der auch der Menschenrechtsschutz
gehört, aus rechtlicher und wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive in das
Unternehmensrecht und die Unternehmensführung integriert werden kann.

Gesetzgeberisch und praktisch damit verbunden ist die Frage, ob parallel zur Erweiterung
der unternehmerischen Verantwortung auch die Zuständigkeiten der Industrie- und
Handelskammern sowie das durch diese zu pflegende Leitbild des ehrbaren Kaufmannes
erweitert werden sollte, wie es ein entsprechender Vorschlag der Bundesregierung zur
Änderung des IHKG vorsieht. Dieser Frage wird im zweiten Teil des Workshops
nachgegangen.

 

Programm:

14.00 Uhr
Begrüßung und Einführung in die Thematik durch den Vorsitzenden des IFK,
Prof. Dr. Winfried Kluth

14.15 Uhr
nachhaltige Unternehmensführung – eine Skizze aus rechtswissenschaftlicher
Perspektive

PD Dr. Anne-Christin Mittwoch, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,
Juristischer Bereich

14.45 Uhr
nachhaltige Unternehmensführung unter Berücksichtigung ethischer Aspekte
aus dem Blickwinkel der Wirtschaftswissenschaften

Prof. Dr. Philipp Schreck, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,
Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich
anschließend Diskussion (Leitung Prof. Dr. Winfried Kluth)

15.30 Uhr Pause

15.45 Uhr
Sollte der globale Menschenrechtsschutz zur Aufgabe der
Interessenvertretung durch die Industrie- und Handelskammern werden?

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rolf Stober, ehemals Universität Hamburg,
Prof. Dr. Thomas Brockmeier, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,
Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich, Hauptgeschäftsführer der
IHK Halle-Dessau anschließend Diskussion (Leitung Prof. Dr. Winfried Kluth)

17.00 Uhr
Schlusswort Prof. Dr. Winfried Kluth

Der Einwahllink und weitere technische Hinweise werden nach Anmeldung zugesandt.

Anmeldung bis zum 16.06.2021 an: sekrerariat.lskluth@jura.uni-halle.de