BSG, 07.03.2007, B 12 R 15/06 R, NZA 2007, 677 (Kurzwiedergabe)

Die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Zahlung von Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung für Zeiten, in denen keine Beiträge an ein Versorgungswerk entrichtet werden müssen, sind jedenfalls dann nicht erfüllt, wenn diese Zeiten nicht leistungssteigernd für eine künftige Versorgung durch das Versorgungswerk berücksichtigt werden. Somit ist in dieser Konstellation der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung trotz schon bestehender Mitgliedschaft im Versorgungswerk zu zahlen.

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