BVerwG, 11.07.2011, 8 C 23/10 (GewArch 2011, 403-404)

Wird ein Gewerbesteuermessbetrages auf Null festgesetzt, so ist darin keine positive Feststellung der Gewerbesteuerpflicht zu sehen. Um die Tatbestandwirkung gem. § 2 Abs. 1 IHKG zu erreichen, sei hingegen die Festsetzung eines positiven Messbetrages erforderlich.

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