EU-Dokumente

Im letzten Jahrzehnt hat EU-Recht das deutsche Kammerwesen in erheblichem Maße zu Handlungen animiert bzw. gezwungen. Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie und die EU-Dienstleistungsrichtlinie haben zum Beispiel die Kammern mitunter zum einheitlichen Ansprechpartner oder zu wichtigen Akteuren bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse werden lassen. Diese Richtlinien haben nunmehr erste Novellierungen erfahren. Aufgrund der großen Bedeutung dieser für die berufliche und wirtschaftliche Selbstverwaltung wird hier ein Überblick über das Richtlinienrecht und dessen Entwicklungsprozess durch Zusammenstellung der wichtigsten Dokumente gegeben.

EU-Dienstleistungspaket

Das im Januar 2017 vorgestellte Dienstleistungspaket der Kommission beinhaltet mehrere Richtlinien- und Verordnungsvorschläge, welche die europäische Dienstleistungswirtschaft stärken sollen.

Im Einzelnen beinhaltet das Dienstleistungspaket folgende Maßnahmenbereiche:

  • Richtlinienvorschlag zur Einrichtung eines Notfizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und -anforderungen.
  • Richtlinienvorschlag für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Einführung neuer Berufsregulierungen.
  • Verordnungs- und Richtlinienvorschlag über die Einführung einer Europäischen Elektronischen Dienstleistungskarte.

Die Richtlinie über die Verhältnismäßigkeitsprüfung RL 2018/958 ist bereits am 30. Juli 2018 in Kraft getreten und von den Mitgliedsstaaten bis zum 30. Juli 2020 umzusetzen. Damit wurden für den Bereich des Berufsrechts der reglementierten und freien Berufe wichtige Vorgaben formuliert, die vom nationalen Gesetzgeber zu berücksichtigen sind.

Der Richtlinienvorschlag über die Einrichtung einer Notifizierungspflicht vor Einführung von dienstleistungsbezogenen Genehmigungsregelungen, umfasst inhaltlich Niederlassungsvorgänge und die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung beeinträchtigende Regelungen ebenso wie Anforderungen bezüglich Berufshaftpflichtversicherungen und Sicherheiten.

Zusammen mit dem Vorschlag über die Einführung einer Europäischen Elektronischen Dienstleistungskarte wurde die finale Fassung am 31. Oktober 2018 im Rat erörtert.

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