Grundbegriffe des Rechts der Ärztekammern

Die Grundbegriffe des Rechts der Ärztekammern vermitteln Basisinformationen zur Geschichte, aktuellen Gesetzeslage sowie zur Arbeitsweise und Aufgaben der Ärzte- kammern. Sie richten sich in erster Linie an die ehrenamtlichen Mitglieder der Kammern, sind aber auch für neue Mitarbeiter der Kammer und alle Kammermitglieder zur Versorgung mit Basisinformationen geeignet. Zur Vertiefung wird auf Rechtsprechung und Fachliteratur verwiesen.
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