IHK NRW muss nicht aus dem DIHK austreten

Das OVG Münster hat am 12. April 2019 (16 A 1499/09) entschieden, dass die IHK Nord Westfalen derzeit nicht verpflichtet ist, aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) auszuscheiden.

Es hat damit die Berufung des Unternehmens zurückgewiesen, das die IHK Nord-Westfalen auf Austritt aus dem Dachverband verklagt hatte.

Zwar habe der DIHK auch nach der Entscheidung des BVerwG (10 C 4.15) in erheblichem Umfang seine Kompetenzgrenzen missachtet und kaum Einsicht in vergangenen Aufgabenüberschreitungen erkennen lassen, er habe aber für die Industrie- und Handelskammern sowie insbesondere für deren Pflichtmitglieder mit seiner im Laufe des Verfahrens neu gefassten Satzung die Möglichkeit eröffnet, künftige Überschreitungen der Kompetenzen wirksam zu unterbinden.
Siehe dazu Pressemitteilung des OVG Münster v. 12.04.2019 

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