Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, 27.04.2007, 8 LA 29/07

Die Pflichtmitgliedschaft eines Rechtsanwaltes in einem berufsständischen Versorgungswerk sowie die Anordnung eines Mindestbeitrages sind verfassungsrechtlich zulässig. Eine satzungsrechtliche Ausnahme von der Erhebung eines Mindestbeitrages bzw. eine Herabsetzung der Mindestbeitragshöhe ist aus verfassungsrechtlichen Gründen bei unzureichendem Berufseinkommen und dadurch bedingter unzumutbarer Belastung eines Mitglieds nur dann notwendig, wenn in dieser Weise ganze Gruppen von Mitgliedern betroffen und deshalb einzelfallbezogene Härtefallregelungen nicht mehr hinreichend seien.
Eine Weiterverfolgung des Beitragsanspruches ist nur dann ausgeschlossen, wenn sie zu einer Existenzgefährdung des Mitglieds führen würde.
Grundsätzlich hängt die Beitragspflicht in einem berufsständischen Versorgungswerk nicht von der sonstigen individuellen Versorgungssituation des Mitglieds ab. Lediglich in Ausnahmefällen, und zwar zur Verhinderung einer unzumutbaren Überversorgung, ist zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit eine satzungsrechtliche Regelung geboten.

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