OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2008, OVG 12 S 27.08

Der Feststellung der Gewerbesteuerpflicht durch die Steuerbehörden kommt im Hinblick auf das die Pflichtmitgliedschaft begründende Merkmal „Veranlagung zur Gewerbesteuer“ (§ 2 Abs. 1 IHKG) Tatbestandswirkung zu. Dies wiederum steht der Annahme einer ausschließlich freiberuflichen Tätigkeit i.S.v. § 2 Abs. 2 IHKG entgegen.

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