OVG Lüneburg: Pflichtmitgliedschaft in Pflegekammer Niedersachsen rechtmäßig<<

Die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer Niedersachsen ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit zwei Urteilen vom 22.08.2019 entschieden. Die Belastung durch die Mitgliedschaft sei verhältnismäßig. Ferner erfasse die Pflichtmitgliedschaft auch eine im Aufnahmemanagement tätige Krankenpflegerin, so das OVG (Az.: 8 LC 116/18, 8 LC 117/18). Quelle: beck-online (ovg-lueneburg-bestaetigt-rechtmaessigkeit-der-pflichtmitgliedschaft-in-der-pflegekammer-niedersachsen)

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