Rechtsprechung und Literatur

Zulässiges Betätigungsfeld

Literatur

  1. Zulässiges Betätigungsfeld
    1. Literatur
Erdmann, DVBl 1998, 13

Wirtschaftliche Betätigung von Wirtschaftskammern. Der Beitrag zeigt in Anlehnung an kommunalverfassungsrechtliche Regelungen Grenzen der Errichtung, Übernahme oder wesentlichen Erweiterung wirtschaftlicher Unternehmen durch Wirtschaftskammern (IHK, Handwerks-, Architekten- Ingenieurkammern) auf.


Jahn, JA 1995, 972

Grundlagen wirtschaftlicher Selbstverwaltungskörperschaften am Beispiel der Industrie- und Handelskammern. Geschichte und Funktion der Industrie- und Handelskammern.- Kammeraufgaben.- Kammermitglieder.- Organisation der IHK.- Finanzierung der IHKn.- Selbstverwaltung und Staatsaufsicht.


Jahn, GewArch. 1998, 356

Zur Reform des Rechts der Industrie- und Handelskammern ab 1.1.1999. Anlaß und Entstehungsgeschichte der Neuregelung.- Ziele des IHKG-Änderungsgesetzes (BGBl. 1998 I, 1887).- Bekenntnis zur gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft.- Änderungen im IHK-Beitragsrecht.- Aufgabenerledigung durch Kooperation.


Jahn, NVwZ 1998, 1043

Die Neuregelungen des IHK-Gesetzes zum 1.1.1999. Der Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen des IHKG durch das IHKGÄndG vom 18.12.1956 (BGBl. I, 920), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.11.1995 (BGBl. I, 3475) dar. Die Neuregelungen betreffen insbesondere das Beitragsrecht der Industrie- und Handelskammern und die Erledigung hoheitlicher Kammeraufgaben durch Kooperation.


Soltmann, WuV 1998, 224

Zur Interessenwahrnehmung der gewerblichen Wirtschaft durch Kammern und Verbände. Der Beitrag befaßt sich mit dem Verhältnis der Tätigkeit der Industrie- und Handelskammern zu derjenigen der die Interessen einzelner Wirtschaftszweige und Branche vertretenen Verbände.


Stober, GewArch. 1996, 184

Anmerkungen zum Entwurf eines IHK-Änderungsgesetzes. Hintergrund und Gegenstand des Änderungsentwurfes (BT-Drucks. 13/384 vom 3.2.1995).- Zur Recht- und Zweckmäßigkeit der IHK-Beitragsreform 1992.- Zur Verfassungs- und Gemeinschaftskonformität der Pflichtmitgliedschaft.- Auswirkungen der Umstellung der Finanzierungsweise auf die Aufgabenerfüllung der IHK.


Tettinger, DÖV 1995, 169

Wirtschaftliche und freiberufliche Selbstverwaltung. Die wirtschaftliche und freiberufliche Selbstverwaltung durch Kammern stellt in der deutschen Verwaltungspraxis ein beachtliches Kraftfeld i. S. der Selbstverwaltungsidee und der Sachnähe dar. Bei einigen aktuellen Fragestellungen wurden in letzter Zeit freilich gewisse Wertungsunsicherheiten sichtbar, die den Anlaß für grundsätzliche Überlegungen zum Aktionsraum dieser Kammern und zu ihren Zukunftsperspektiven bieten.


Kormann/Lutz/Rührmair, GewArch 2003, 89; mit Fortsetzung GewArch 2003, 144

"Service-Einrichtungen der Handwerksorganisationen als Gesellschaften des Privatrechts"

Der zweiteilige Beitrag diskutiert die Zulässigkeit der Beteiligung von IHKn und Handwerkskammern an privaten Gesellschaften mit Blick auf § 1 II IHKG und § 91 I Nr. 1-9 HwO. Des Weiteren wird die Möglichkeit der Beteiligung an privaten Gesellschaften für sonstige Handwerksorganisationen, wie Innungsverbände und Kreishandwerkerschaften unter Hinzuziehung des einschlägigen Regelungskanons der HwO erörtert. Der zweite Teil des Aufsatzes beschäftigt sich ausführlich mit der Frage, wie die Gesellschaftsbeteiligung ausgestaltet werden kann.


Leisner, GewArch 2005, 408-413

"Ausbildungszwang in Einrichtungen der Handwerkskammern? - Voraussetzungen und Grenzen bei der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)"

Im dualen System der Berufsausbildung kann die betriebliche Ausbildung gem. § 23 Abs. 2 HwO i.V.m. § 26a HwO auch außerhalb der Ausbildungsstätte durch überbetriebliche Unterweisungen in von den Handwerkskammern geführten Einrichtungen (ÜLU-Einrichtungen) oder in von anderen Trägern errichteten Organisationen erfolgen. Der Autor untersucht mit Blick auf das Baugewerbe, die die Kammern unter Einsatz hoheitlichen Zwangs Mitgliedsbetriebe dazu veranlassen dürfen, ihre Lehrlinge ausschließlich in die kammereigenen Ausbildungszentren zu schicken.


Jörg Ennuschat, Enrico Tille, GewArch 2007, 24

„Unterlassungsansprüche von Kammermitgliedern gegen Äußerungen des DIHK* - zugleich Anmerkung zu LG Berlin, Urteil vom 15.06.2006 - 27 O 36/06“

Zunächst erläutern die Autoren den Inhalt der Entscheidung des LG Berlins, welches einen Unterlassungsanspruch eines Kammermitgliedes gegen Äußerungen des DIHK verneint. Auf dieser Grundlage werden dann die rechtlichen Grenzen für Aktivitäten des DIHK ermittelt, welche sich in satzungsrechtliche, kammerrechtliche und der allgemeinen Rechtsordnung entspringende Grenzen unterscheiden lassen. Im Rahmen dessen wird auch die Grundrechtsfähigkeit des DIHK untersucht. Außerdem wird immer wieder eine Abhängigkeit des DIHK von den einzelnen Kammern festgestellt. Durch den DIHK wird die Wahrnehmung des gewerbewirtschaftlichen Gesamtinteresses von der Kammerbezirks auf die Bundesebene verlagert. Beschrieben wird außerdem, wie es zu einer angemessenen Beteiligung der Mitgliedskammern zur Ermittlung des Gesamtinteresses kommt.
Zuletzt gehen die Autoren noch auf die Möglichkeiten der Mitglieder ein, bestimmte Unterlassungsansprüche gegen DIHK-Aktivitäten durchzusetzen.


Klaus Müller, GewArch 2007, 146

„Erster Beitrag zur Evaluierung der Handwerksordnung“

Die Novellierung der Handwerksordnung zum 01.01. 2004 brachte umfangreiche Veränderung der Handwerksordnung mit sich.
Dieser Artikel untersucht die unterschiedlichen Auswirkungen auf das Handwerk, um zu ermitteln ob sich die Hoffnungen, die Beendigung der Strukturkrise des Handwerks, eines wachsenden Betriebsbestand, einer höheren Qualität der handwerklichen Produkte und Leistungen, einer steigenden Beschäftigung und einer zurückgehenden Schwarzarbeit, an die Novellierung auch erfüllt haben.
Dabei wird besonders auf die Auswirkungen auf den Betriebsbestand, die Zahl der Beschäftigten, die Humankapitalbildung, die Schwarzarbeit und auf das Preisniveau eingegangen.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die HwO-Reform zu einem Existenzgründungsboom führte, was jedoch bislang zu Arbeitsplatzverlusten geführt haben soll.


Regler, Armin/Baumbach, Oliver, GewArch 2007, 466
„Erfahrungen der Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer mit der probeweisen Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Mittelfranken“

Am 1.7. 2007 wurde durch das bayrische AGVwGO das Widerspruchsverfahren in zahlreichen Rechtsgebieten abgeschafft. Dem ging eine dreijährige Pilotphase in Mittelfranken voraus. Dort haben die Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammerunterschiedliche Erfahrungen gesammelt, wobei sich der Verwaltungsaufwand jeweils nicht verringert hat, sondern durch besondere Beratungsleistungen zur Vermeidung von kostenintensiven Klagen ins Vorfeld verlagert hat. Besonders bei Massenverfahren, wie Beitragsbescheiden, sind klagevermeidende intensive Kontakte mit den Betroffenen jedoch Grenzen gesetzt, so dass die IHK Nürnberg für Mittelfranken dafür ein fakultatives Widerspruchsverfahren fordert.


Wolff, Heinrich Amadeus, GewArch 2007, 231
„Das Betretungsrecht der Handwerkskammer gem. § 17 HwO
- Zugleich eine Besprechung des Beschlusses 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15.03.2007 – 1 BvR 2138/05 – 1“

Der Verfasser stellt in seinem Beitrag zunächst die bisherige Situation der sich auf Geschäftsräume beziehenden Betretungsrechte vor. Anschließend werden Sachverhalt und Entscheidungsgründe des Urteils des BVerfGs sowie die maßgeblichen Argumentationslinien näher erläutert, und schließlich einer Bewertung unterzogen, wobei auch offen gebliebene Fragen aufgezeigt werden.


Palige, Dirk, GewArch 2007, 273
„Die Handwerkskammer als Einheitlicher Ansprechpartner – Argumente für eine Lösung unter Einbeziehung der Handwerkskammern“

In dem Aufsatz skizziert Palige zunächst die Umsetzungsoptionen „Handwerkskammer als Einheitlicher Ansprechpartner“ und konkretisiert das erforderliche Leistungsportfolio hinsichtlich des Umfangs der wahrzunehmenden Aufgaben. Zudem bringt er zahlreiche Argumente für diese Option. Zur Finanzierung des Einheitlichen Ansprechpartners schlägt er eine Lösung über Gebühren vor. Für die nach Art. 7 EU-Dienstleistungsrichtlinie erforderliche Bereitstellung von Informationen durch diesen soll ein zentrales Internet-Portal eingerichtet werden, in dem die Informationen in elektronischer Form vorgehalten werden.


Dürr, Wolfram, GewArch 2008, 25
„Handwerkskammern als Einheitlicher Ansprechpartner“ Anmerkungen zu Palige, GewArch 2007, 273

Dürr sieht im Gegensatz zu Palige einige Probleme bei der Umsetzungsoption der Handwerkskammern als Einheitlicher Ansprechpartner. Besonders geht er dabei auf mögliche Missbrauchshandlungen auf der Seite des Ansprechenden, als auch des Einheitlichen Ansprechpartners aufgrund der eintretenden Genehmigungsfiktion ein. Schließlich setzt Dürr sich kritisch mit den Folgen des allgemein notwendigen Normenscreenings der HwO auseinander.


Windoffer, Alexander, GewArch 2008, 97
„Ein Jahr EU-Dienstleistungsrichtlinie: zur Diskussion um den einheitlichen Ansprechpartner unter Berücksichtigung des „Kammermodells“

Der Aufsatz erläutert zunächst die zwei Aufgabenkreise des einheitlichen Ansprechpartners, die (auch elektronische) Abwicklung von Verwaltungsverfahren und –formalitäten sowie die Erteilung bzw. Vermittlung von Informationen, näher. Zudem werden die möglichen Aufgabenträger in Deutschland vorgestellt. Insbesondere die Alternative, dass Kammern den einheitlichen Ansprechpartner darstellen könnten wird herausgegriffen und ihre Vorteile werden aufgezeigt.


Kormann, Joachim, GewArch 2008, 148
„Die Finanzaufsicht der Handwerkskammer über die Kreishandwerkerschaft“

Die Ausführungen konzentrieren sich auf das Mittel der Finanzaufsicht durch die Genehmigung des Haushaltsplans und gehen dabei sowohl auf die inhaltlichen Anforderungen an den Haushaltsplan als auch auf die Entscheidung über die Genehmigung an sich ein. Darüber hinausgehende Instrumente der Finanzaufsicht werden ebenfalls kurz erläutert.


Luber, Michael / Tremml, Bernd, GewArch 2007, 393
„Die Amtshaftung der Handwerksorganisationen“

Dieser Aufsatz stellt einen Überblick über die Haftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG für Handwerkskammern, Handwerksinnungen und Kreishandwerkerschaften dar. Dabei wird zunächst zwischen hoheitlichen und privatrechtlichen Handlungen dieser juristischen Personen des öffentlichen Rechts differenziert. Nach der Darstellung der Tatbestandsvoraussetzungen des Amthaftungsanspruchs werden anhand der spezifischen Aufgabenfelder der Organisationen typische Fallgestaltungen für das Vorliegen bzw. nicht bestehen eines Amtshaftungsanspruchs erörtert.


Jahn, GewArch 2009, 434-441

„Maulkorbzwang bei IHK-Stellungnahmen?“

Der Autor widmet sich in seinem Beitrag der Problematik der zulässigen Stellungnahmen durch eine Kammer. Dabei nimmt er kritisch Bezug auf das Urteil vom 05.02.2009 des VGH Kassel (Az. VIII A 1559/07), welches seiner Meinung nach den Kammern nur einen zu engen Spielraum belässt.


Heyne, GewArch 2010, 54-59, 108-111

„Die Vergaberechtsgebundenheit von Kammern und ihrer Einrichtungen“

Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Frage, ob die Kammern als „öffentliche Auftraggeber“ im Sinne des Vergaberechts zu qualifizieren sind und damit bei der Vergabe ihrer Aufträge an das Vergaberecht gebunden sind.


Jahn, GewArch 2010, 150-154

„Der „Einheitliche Ansprechpartner“ in Bayern – Ein erster Überblick“,

Der Beitrag befasst sich mit der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht. In dem Zusammenhang sollte als zentrale Stelle ein „einheitlicher Ansprechpartner“ eingerichtet werden. Der Autor gibt in seinem Aufsatz einen ersten Überblick der Umsetzung in Bayern und den damit verbundenen Änderungen für die Kammern.


Möllering, GewArch 2011, 56-63

„Das Bundesverwaltungsgericht zur „Limburger Erklärung“ der hessischen Industrie- und Handelskammern – ein wegweisendes Urteil zur Wahrnehmung des Gesamtinteresses und sehr viele offene Fragen“

In dem Aufsatz bespricht der Verfasser das Urteil vom 23.06.2010 des Bundesverwaltungsgerichts zur „Limburger Erklärung“ (Az. 8 C 20.09). Kritisch betrachtet der Autor an dem Urteil die vielen offenen Fragen, die die Entscheidung hinterlassen.


Hövelberndt, DÖV 2011, 628 – 636

„Die Industrie- und Handelskammern als Akteure am politischen Meinungsmarkt“

Der Aufsatz befasst sich mit der Frage, welche Grenzen den Industrie- und Handelskammern im Bereich der Meinungsäußerung bestehen. In dem Zusammenhang betont der Autor, dass er auch in den Randbereichen der Äußerungskompetenz einer IHK Grenzen sieht. Etwas anderes verstoße gegen den Grundsatz, dass eine IHK verpflichtet sei nur verfassungslegitime Aufgaben wahrzunehmen. Im Weiteren erörtert der Autor noch in formeller Hinsicht, welches Organ für eine solche Erklärung zuständig ist.


Rieger, GewArch 2011, 279 – 286

„Die Insolvenzfähigkeit von Kammern und die Konsequenzen“

Der Beitrag befasst sich mit der Insolvenzfähigkeit einzelner Kammern. Dabei nimmt der Autor zunächst die Frage in den Blick, inwieweit juristische Personen des öffentlichen Rechts überhaupt insolvent werden können. Im Weiteren unterscheidet er in seinen Betrachtungen einerseits zwischen den bundesunmittelbaren Kammern und andererseits denen, die der Landesaufsicht unterliegen. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass lediglich die bundesunmittelbaren Kammern insolvenzfähig sind.


Dürr, GewArch 2011, 336 – 338

„Auskunftsrechte der Handwerkskammern – Anmerkungen zu BVerwG, Urt. v. 15.12.2010 – 8 C 49.09“

Der Autor widmet sich in dem Aufsatz der Entscheidung des BVerwG vom 15.12.2010. Dabei weist er seiner Meinung nach bestehende Widersprüche der Entscheidung auf. Konkret geht es darum, unter welchen Voraussetzungen den Handwerkskammern ein Auskunftsrecht zusteht, um die Eintragungsvoraussetzungen für die Handwerksrolle zu überprüfen.


Emmerich-Fritsche, GewArch 2011, 385

„Rechtliche Grenzen und Risiken der Betriebsberatung in einer Unternehmenskrise am Beispiel der Beratung durch die Handwerkskammern“

Der Aufsatz beschäftigt sich mit den insolvenzrechtlichen Verknüpfungen, die sich für Handwerkskammern im Rahmen ihrer Betriebsberatung stellen können. In dem Zusammenhang geht die Autorin zunächst auf die grundsätzliche Zulässigkeit der Insolvenzberatung ein und widmet sich anschließend den möglichen haftungsrechtlichen Konsequenzen.


Kluth, GewArch 2012, 49 – 52

„Die Organisationsreform der französischen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern im Jahr 2010“

Der Beitrag widmet sich rechtsvergleichenden Betrachtungen der Organisationsformen des Kammerwesens in Deutschland und Frankreich. Dabei geht der Autor detailliert auf die erst vor kurzem stattgefundene Organisationsreform in Frankreich aus dem Jahr 2010 ein und betrachtet deren Auswirkungen auf die französischen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern.

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