VG Gießen, 28.02.2007, 8 E 4187/05, GewArch 2007, 253 (Leitsatz und Gründe), DVBl 2007, 520 (Leitsatz)

Freiberufler im Sinne des § 2 Abs. 2 IHKG sind ausschließlich solche, die das Steuerrecht als freiberuflich anerkennt.
Eine ausschließlich freiberufliche Tätigkeit die nach § 2 Abs. 2 IHKG, gemeinsam mit einer nicht vorhandenen Eintragung in das Handelsregister, zu einer Nichtmitgliedschaft in der IHK führt liegt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S.3 EStG auch dann vor, wenn sich der Freiberufler der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Die Voraussetzung ist, dass er aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich, also mit uneingeschränkter fachlicher Verantwortung auch für die von seinen Mitarbeitern erbrachten Leistungen, tätig wird.

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