VG Köln, 16.04.2013, 7 K 43/12

Die Pflichtmitgliedschaft zur Ärztekammer Nordrhein-Westfalen gilt auch für beamtete Ärzte. Der Beitragspflicht steht dabei das Äquivalenzprinzip nicht entgegen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.