VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 – 6 S 19/04; GewArch 2004, 430 (Leitsatz und Gründe)

Feststellungsklagen (und entsprechende Eilanträge) bei denen das streitige Rechtsverhältnis Meinungsverschiedenheiten über die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle oder über die Zulässigkeit einer handwerklichen Tätigkeit ohne eine derartige Eintragung zum Inhalt hat, sind gegen das Land als Träger, der für Entscheidungen nach § 16 III HwO zuständigen Behörde zu richten. Das Rechtsschutzbedürfnis ist allerdings nur gegeben, wenn die nach § 16 III HwO zuständige Behörde zuvor in den Fall involviert war.

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