VGH München, 04.09.2012, 22 ZB 11.1007 (NVwZ 2013, 236-239)

Auf Grund der Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Pflichtmitgliedschaft, an welche auch das Verwaltungsgericht gebunden ist, ist sowohl die Pflichtmitgliedschaft als auch die darauf gründende Beitragserhebung mit dem Verfassungs- und Europarecht vereinbar.

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