LG Köln, 04.02.2014, 5 O 110/13

Beabsichtigt ein Handwerksmeister, der an Multipler Sklerose leidet und infolge dieser Erkrankung auf einen Rollstuhl angewiesen ist, seine Pflichten zur Überwachung und Kontrolle des Betriebs, die sich aus seiner Eintragung in die Handwerksrolle ergebenen, mittels von Dritten aufgenommener Fotos zu erfüllen, so ist ein solches Vorgehen im Hinblick auf die Anforderungen, die an den Leiter eines Metallbaubetriebs zu stellen sind, nicht unbedenklich.(Rn.27) Die Handwerkskammer verletzt ihre Aufklärungspflichten nicht, wenn sie ihre Bedenken hinsichtlich der Erfüllung der Betriebsleiterpflichten zum Ausdruck bringt und den Antragsteller mehrfach auffordert, dazulegen, wie er seinen Überwachungs- und Kontrollpflichten trotz seiner Behinderung nachzukommen gedenke.(Rn.27)

VG Köln, 14.02.2014, 9 K 1473/13

Eine Person, die die Meisterprüfung nicht bestanden hat, ist nicht in die Handwerksrolle einzutragen.(Rn.18) Ein zu bestellender Betriebsleiter muss die handwerklichen Tätigkeiten wie ein das Handwerk selbständig betreibender Handwerksmeister leiten und hat den Arbeitsablauf zu steuern, zu betreuen und zu überwachen. Er darf sich nicht auf eine bloße Kontrolle des Arbeitsergebnisses beschränken und muss Mängel in der Ausführung der Arbeiten verhindern und sowie gegebenenfalls korrigieren. Er hat auch dafür zu sorgen, dass Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Betriebsanweisungen unterbleiben.(Rn.19)

BVerwG, 09.04.2014, 8 C 50/12

Es stellt keine unverhältnismäßige Beschränkung der Grundrechte auf Berufsfreiheit dar, den selbstständigen handwerksmäßigen Betrieb eines Malers und Lackierers im stehenden Gewerbe von der Eintragung in die Handwerksrolle abhängig zu machen. (Rn.18)

Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass Gewerbetreibenden mit einer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes erworbenen Qualifikation die Ausübung eines Handwerks in Deutschland unter teilweise anderen Voraussetzungen ermöglicht wird. (Rn.45)

BVerwG, 13.05.2015 – 8 C 12.14

Der Anspruch nach § 7b HwO auf Erteilung einer Berechtigung zur selbstständigen Ausübung eines Handwerks und Eintragung in die Handwerksrolle ohne Ablegung der Meisterprüfung setzt eine legale Handwerkstätigkeit voraus. Kenntnisse und Fertigkeiten, die ein „Altgeselle“ in mehrjähriger selbstständiger Handwerkstätigkeit ohne die hierfür erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle erworben hat, erfüllen nicht die erforderlichen Kriterien. (Vgl. auch Vorinstanz: VGH München, 19.03.2014 – 22 B 13.2021)

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