Neuerscheinung Handbuch des Kammerrechts

Die dritte Auflage des Handbuchs des Kammerrechts ist neu erschienen und kann beim Nomos Verlag und über den Buchhandel bezogen werden.
3. Auflage 2020, 717 S., Gebunden,
ISBN 978-3-8487-4483-1
Die dritte Auflage des Handbuchs des Kammerrechts ist neu erschienen und kann beim Nomos Verlag und über den Buchhandel bezogen werden.
3. Auflage 2020, 717 S., Gebunden,
ISBN 978-3-8487-4483-1
Grundlage der Entscheidung des EuGH bildet ein Rechtsstreit über die Zahlung geschuldeter Jahresbeiträge eines Mitgliedes an eine in Belgien ansässige Rechtsanwaltskammer. Der EuGH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob es sich bei der vorliegenden Klage der Rechtsanwaltskammer um eine Klage über einen „Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag“ iSd VO (EU) Nr. 1215/2012 handelt.
EuGH (Erste Kammer), Urteil vom 5.12.2019 – C-421/18
VO (EU) Nr. 1215/2012 Art. 1 Nr. 1, 7 Nr. 1 Buchst. a
Quelle: beck-online („(https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Feuzw%2F2020%2Fcont%2Feuzw.2020.102.1.htm)“
Die Beitragsbescheide zweier Industrie- und Handelskammern sind wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 22.01.2020 entschieden (Az.: 8 C 9.19 bis 8 C 11.19).
Quelle: beck-aktuell Nachrichten ((„https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bverwg-ihk-beitraege-wegen-ueberhoehter-ruecklagen-und-unzulaessig-erhoehten-eigenkapitals-rechtswidrig“)
Es gibt keine bevorstehenden Veranstaltungen.
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