Informationen zum Institut für Kammerrecht

I. Anliegen und Zielsetzung

Das Kammerrecht, als das Recht der Träger der wirtschaftlichen und freiberuflichen funktionalen Selbstverwaltung, führt wissenschaftlich ein Schattendasein. Es gibt nur für einige Bereiche wissenschaftlich fundierte Kommentare. Erst in jüngerer Zeit ist im Bereich der monographischen Bearbeitung ein Wandel zu beobachten.

Dieser Befund wird der großen rechtlichen und praktischen Bedeutung der Kammern sowie den bedeutsamen Rechtsfragen, die in diesem Bereich anzutreffen sind, nicht gerecht. Hinzu kommt, dass sich einige Kammern aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht deutlicher Kritik im Hinblick auf ihren Fortbestand sowie ihr Aufgabenfeld ausgesetzt sehen. Zudem wird eine Reformdiskussion bezüglich des Aufgabenzuschnitts und der Organisationsform geführt.

Sowohl in grundsätzlicher Hinsicht als auch in vielen Einzelfragen besteht deshalb ein erheblicher Bedarf an wissenschaftlicher Klärung und Vertiefung. Hinzu kommt ein Interesse der Kammern, ihre Mitarbeiter in den entsprechenden Themenkreisen aus- und fortzubilden. Allen diesen Anliegen sollte durch die Gründung des Instituts für Kammerrecht im Mai 2002 Rechnung getragen werden.


II. Praktische Umsetzung

Das Institut für Kammerrecht ist als eingetragener Verein organisiert. Es finanziert seine laufende Arbeit durch Mitgliedsbeiträge. Mitglieder können neben den Kammern und ihren Spitzenverbänden auch am Thema interessierte Privatpersonen und Organisationen werden. Das Institut für Kammerrecht arbeitet als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung, versteht sich also nicht als Interessenvertretung. Sein Ziel ist „die Förderung der Forschung im Bereich des Kammerrechts (Recht der funktionalen Selbstverwaltung) unter Einbeziehung des Europarechts, sowie die Weiterbildung in diesem Bereich, insbesondere für Wissenschaftler und Berufstätige“ (so § 2 der Vereinssatzung). Die wissenschaftlichen Aktivitäten werden international offen, d.h. unter Einbeziehung europarechtlicher, internationalrechtlicher und rechtsvergleichender Aspekte durchgeführt. Es ist Ziel dieser Arbeit, das deutsche Modell der funktionalen Selbstverwaltung innerhalb der Europäischen Union bekannt zu machen und auf seine besondere Eignung zur Umsetzung von Deregulierungs- und Harmonisierungsprozessen hinzuweisen.


III. Arbeitsfelder

Die Aktivitäten des Instituts umfassen folgende Bereiche:

  • Grundlagenforschung im Bereich des Kammerrechts, insbesondere durch Herausgabe eines Handbuchs für Kammerrecht, die Vergabe von Doktorarbeiten und die Anfertigung wissenschaftlicher Studien
  • Wissenschaftliche Vertiefung aktueller Fragestellung durch wissenschaftliche Beiträge im Jahrbuch des Kammerrechts und in Fachzeitschriften, Tagungen (vor allem jährlicher Kammerrechtstag).
  • Fortbildungsangebote für die Kammermitarbeiter.
  • Informationsangebote über Internet (www.kammerrecht.de).