100 Begriffe aus dem Kammerecht

100 Begriffe aus dem KammerechtDas Kammerrecht ist in den letzten Jahren unter dem Einfluss der Rechtsprechung für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Kammerorganen immer bedeutsamer geworden. Gründliche und aktuelle Kenntnisse über den rechtlichen Rahmen, den die Kammern und ihre Organe bei ihrer Tätigkeit beachten müssen, sind zu einem zentralen Aspekt der Sorgfaltspflichten geworden, den die ehrenamtlich Tätigen in den Kammerversammlungen, Präsidien und Ausschüssen einhalten müssen.

Mit den 100 Begriffen aus dem Kammerrecht stellt das Institut für Kammerrecht jetzt eine kompakte Einführung zur Verfügung, die für eine Grundorientierung zu Beginn einer ehrenamtlichen Tätigkeit sowie als schneller Ratgeber im Kammeralltag genutzt werden kann. Spezialisten des Kammerrechts vermitteln in wissenschaftlich fundierten prägnanten Texten die wesentlichen Orientierungen und verweisen auf weiterführende Informationsquellen.

Ergänzend können die aktuellen Informationsangebote auf der Website des Instituts für Kammerrecht www.kammerrecht.de genutzt werden.