BVerwG: IHK-Beiträge wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals rechtswidrig

BVerwG: IHK-Beiträge wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals rechtswidrig

Die Beitragsbescheide zweier Industrie- und Handelskammern sind wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 22.01.2020 entschieden (Az.: 8 C 9.19 bis 8 C 11.19).
Quelle: beck-aktuell Nachrichten ((„https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bverwg-ihk-beitraege-wegen-ueberhoehter-ruecklagen-und-unzulaessig-erhoehten-eigenkapitals-rechtswidrig“)

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