OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2009, OVG 12 B 56.07
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Sofern sich der Tätigkeitsbereich eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger für Grundstücksbewertung maßgeblich auf den wirtschaftlich-kaufmännischen Bereich stützt und sich erheblich von den Berufsaufgaben eines im Bauwesen tätigen Ingenieurs i.S.v. § 30 Abs. 2 ABKG unterscheidet, unterliegt dieser nicht der Mitgliedschaft in der Architekten- und Baukammer.