EU-Berufsanerkennungsrichtlinie

Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG) trat am 20. Oktober 2005 in Kraft und musste durch die Mitgliedstaaten bis zum 20. Oktober 2007 umgesetzt werden. Den Text der Richtlinie 2005/36/EG können Sie hier als PDF downloaden. (Zu Einzelheiten der Richtlinie siehe die aktuelle Stellungnahme 4/05 sowie den Aufsatz Kluth/Rieger: „Die neue EU-Berufsanerkennungsrichtlinie“ – Regelungsgehalt und Auswirkungen für Berufsangehörige und Berufsorganisationen, EuZW 2005, S. 486 ff.)

Am 19. Dezember 2011 unterbreitete die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. Den Text des Vorschlags KOM(2011) 883 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG können Sie hier als PDF downloaden. Der Vorschlag sieht zahlreiche Änderungen vor, die beispielsweise die Einführung eines europäischen Berufsausweises, den verbesserten Zugang zu Informationen über die Berufsqualifikation oder auch die gegenseitige Evaluierung reglementierter Berufe der Mitgliedstaaten betreffen. Eine Analyse der vorgesehenen Änderungen finden Sie in der aktuellen Stellungnahme 3/12 sowie im Aufsatz Stork: „Die Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen“, GewArch 2013, S. 338 ff..

Weiteres zur Entwicklung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie finden Sie in der aktuellen Stellungnahme 5/11 sowie auf der Seite der Europäischen Kommission.

Am 9. Oktober 2013 stimmte das Europäische Parlament in erster Lesung für die Modernisierung der Richtlinie 2005/36/EG. Den verabschiedeten Text finden Sie hier.

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