aktuelle stellungnahme 1/22

 

Die Entwicklung des Rechts der Lobbyregister in Deutschland und seine Auswirkungen auf die Kammern und ihre Dachorganisationen

 

Von Prof. Dr. Winfried Kluth

 

I.   Die neuen Lobbyregistergesetze

Vorkommnisse aus der jüngeren Vergangenheit, vor allem im Bereich des Bundestages (u.a. die sog. Maskendeals), haben dazu geführt, dass weitere Maßnahmen als erforderlich erachtet worden. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesgesetzgeber für den Bereich des Deutschen Bundestages ein Lobbyregistergesetz erlassen[1], das zum 01.01.2022 in Kraft getreten ist.[2]

 

Auf Länderebene haben der Landtag von Baden-Württemberg[3], der Bayerische Landtag[4] und das Berliner Abgeordnetenhaus[5] ebenfalls gesetzliche Regelungen erlassen. Während das bayerische Gesetz dem gleichen Regelungsansatz wie das Bundesgesetz folgen, wird durch das Berliner Gesetz ein weitergehender Ansatz verfolgt, indem auch die Offenlegung der übermittelten Stellungnahme bzw. Dokumente verlangt wird.

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