Pflichtmitgliedschaft Literatur

Jahn, GewArch 2017, 381-385

Kammern statt Staat, Kammern statt Verband – BVerfG bestätigt weiterhin gesetzliche Mitgliedschaft und Beitragspflicht, Anmerkung zu BVerfG 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13


Forkel, GewArch 2017, 11-14

Zur IHK-Mitgliedschaft und -Beitragspflicht: Allgemeine verfassungsrechtliche und be-sondere beitragsrechtliche Grenzen am Beispiel von Baustellen als Betriebsstätten


Jahn, GewArch 2017, 15-17

Betriebsstätteneigenschaft und IHK-Beitragspflicht auswärtiger Baustellen – Erwide-rung auf Forkel, GewArch 2017, 11 ff.


Dettmeyer, NJW 1999, 3367

Verfassungsrechtliche Anforderungen an Zwangsmitgliedschaft und Ärztekammerbeitrag. Ärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts.- Verfassungsrechtliche Grenzen einer Zwangsmitgliedschaft.- Die Finanzierung der Kammern.- Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beitragsordnung der Ärztekammern.- Probleme der Beitragsverwendung und der Beitragsverweigerung.


Friedrich, DStR 1996, 750

Entwicklung des Vereinsrechts nach der neuesten obergerichtlichen Rechtsprechung. Aufnahmepflicht und Pflichtmitgliedschaft.- Parteifähigkeit.- Mitgliederwerbung und Verwaltungskosten.- Vereinssanktionen gegen Nichtmitglieder.- Zulässigkeit von Vereinsverboten.


Gallwas, MedR 1994, 60

Zur Verfassungsmäßigkeit der Errichtung einer Pflegekammer im Freistaat Bayern. Alles in allem erscheinen die Vorteile, die dem einzelnen und der Allgemeinheit aus der Schaffung einer Pflegekammer als Körperschaft mit Pflichtmitgliedschaft erwüchsen, gering, und zwar so gering, daß sie den Eingriff in die individuelle Freiheit der Angehörigen bei Pflegeberufe nicht zu rechtfertigen vermögen.


Glenk, Dietermann, NJW 1997, 110

Von Macht und Ohnmacht im Genossenschaftswesen – Zwangsmitgliedschaft in Dienstleistungsbetrieben?Die Zwangsmitgliedschaft im Prüfungsverband ist nicht mehr zeitgemäß. Das Urteil des BGH vom 10.7.1995 – II ZR 102/94, NJW 1995, 2981, betrifft zwar nicht die Pflichtmitgliedschaft als solche, stärkt aber immerhin die Mitgliedsgenossenschaften.


Gornig, WuV 1998, 157

Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer. Verfassungsrechtliche und europarechtliche Aspekte. Es ist verfassungsrechtlich sowohl unter dem Blickwinkel des Art. 9 I GG als auch des Art. 2 I GG unbedenklich, daß der Staat die Aufgabe, das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft vorzunehmen, mit Hilfe von Kammern zu bewerkstelligen sucht, denen die Gewerbetreibenden unter bestimmten Voraussetzungen als Pflichtmitglieder angehören. Auch europarechtlich ist die Pflichtmitgliedschaft nicht zu beanstanden.


Jahn, JA 1995, 972

Grundlagen wirtschaftlicher Selbstverwaltungskörperschaften am Beispiel der Industrie- und Handelskammern. Geschichte und Funktion der Industrie- und Handelskammern.- Kammeraufgaben.- Kammermitglieder.- Organisation der IHK.- Finanzierung der IHKn.- Selbstverwaltung und Staatsaufsicht.


Jahn, GewArch. 1996, 149

Zur IHK-Zugehörigkeit von Lohnsteuerhilfevereinen und deren Beratungsstellenleitern. Anmerkung zu VG Würzburg, 13.12.1995 – 10 K 94.1300, GewArch. 1996, 161.


Jahn, GewArch. 1998, 356

Zur Reform des Rechts der Industrie- und Handelskammern ab 1.1.1999. Anlaß und Entstehungsgeschichte der Neuregelung.- Ziele des IHKG-Änderungsgesetzes (BGBl. 1998 I, 1887).- Bekenntnis zur gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft.- Änderungen im IHK-Beitragsrecht.- Aufgabenerledigung durch Kooperation.


Jahn, GewArch. 1998, 453

Vom Bekenntnis zur IHK-Pflichtmitgliedschaft. Sowohl verfassungsrechtlich als auch politisch steht die öffentlichrechtliche Organisationsform der Kammern in absehbarer Zeit in Deutschland nicht zur Disposition.Besprechung von BVerwG, Urteil vom 21.7.1998 – 1 C 32/97 (NJW 1998, 3510 = GewArch. 1998, 410).


Maiwald, GewArch. 1991, 326

Sammelbesteller. Nach Auffassung des Verfassers sind Sammelbesteller i. d. R. Gewerbetreibende, unterliegen prinzipiell der GewSt-Pflicht und besteht Pflichtzugehörigkeit zur IHK.


Steding, DZWir 1997, 257

Die Pflichtmitgliedschaft der eG in genossenschaftlichen Prüfungsverbänden – ein verfassungsrechtliches Problem? Die Frage, ob die Pflichtmitgliedschaft der eG mit dem GG vereinbar ist, muß bei einer die gesellschaftsrechtliche Eigentümlichkeit der eG berücksichtigenden juristischen Bewertung grundsätzlich bejaht werden.


Steding, NZG 1999, 140

Pflichtmitgliedschaft in den Prüfungsverbänden – rechtsförmliches Konstruktionsprinzip der eG. Das BVerfG wird demnächst über eine Verfassungsbeschwerde der Volksbank Ostlippe eG entschieden, die gegen § 54 GenG gerichtet ist. Von der Entscheidung des BVerfG wird vor allem deshalb viel abhängen, weil die Pflichtmitgliedschaft in einem Verband mit Prüfungsrecht ein fundamentales Konstruktionsprinzip der eingetragenen Genossenschaften ist.


Stober, DÖV 1993, 333

Wirtschaftliche Selbstverwaltung durch Handelskammern in Deutschland und Europa. Der Beitrag geht der Frage nach, ob diese Institution innerhalb des Verwaltungssystems des Binnenmarktes fruchtbar gemacht werden kann und wie eine Europäische Charta der wirtschaftlichen Selbstverwaltung aussehen könnte.


Stober, GewArch. 1996, 184

Anmerkungen zum Entwurf eines IHK-Änderungsgesetzes. Hintergrund und Gegenstand des Änderungsentwurfes (BT-Drucks. 13/384 vom 3.2.1995).- Zur Recht- und Zweckmäßigkeit der IHK-Beitragsreform 1992.- Zur Verfassungs- und Gemeinschaftskonformität der Pflichtmitgliedschaft.- Auswirkungen der Umstellung der Finanzierungsweise auf die Aufgabenerfüllung der IHK.


Kluth, NVwZ 2002, 298

Besprechung des Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7.12.2001 (= NVwZ 2002, 335), in dem die Vereinbarkeit der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern mit dem Grundgesetz festgestellt wird. Der Aufsatz geht zudem auf europarechtliche Aspekte der Pflichtmitgliedschaft ein.


Hahn, GewArch 2002, 441

„Das berufsständische Versorgungsrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Jahr 2000“

Überblick der Rechtsprechung zu folgenden Themen:

  • Grenzen der Revisibilität des Versorgungsrechts
  • Grundgesetzlicher Maßstab für die Festsetzung der Höhe der Beiträge zum Versorgungswerk
  • Versorgungsansprüche
  • Vereinbarkeit eines berufsständischen Pflichtversicherungssystems mit dem Grundgesetz
  • Anforderungen an das Satzungsrecht der Versorgungswerke

Grütters, GewArch 2003, 271

„Nochmals zur Informationsfreiheit gegenüber Industrie- und Handelskammern“

Der Beitrag bespricht die Entscheidungen des VG Düsseldorf vom 19.11.2002 und vom 27.08.2002, in denen erörtert wird, auf welche gesetzliche Grundlage Informationsbegehren gegenüber Industrie- und Handelskammern gestützt werden können. Die Besprechung bezieht sich vor allem auf die Aussagen des VG Düsseldorf zur Anwendbarkeit des IFG NRW und zeigt Fragestellungen auf, die diese Rechtsansicht mit sich bringt.


Kormann/Hüpers, GewArch 2004, 353 (Fortsetzung in GewArch 2004, 404)

„Zweifelfragen der HwO-Novelle 2004“

Die Autoren nehmen die Änderungen der HwO 2004 kritisch in den Blick. Sie untersuchen die erfolgten Neuerungen in der Anlage A der Handwerksordnung, zum zulassungsfreien Handwerk, zur Neuordnung des handwerklichen Hilf- und Nebengewerbes sowie zu den Beitragserleichterungen für Existenzgründer und decken dabei Fragen auf, welche die Neuregelungen aufgeworfen und unbeantwortet gelassen haben.


Dürr, GewArch 2005, 364-366

„Die Eigenständigkeit zulassungsfreier Handwerksberufe“

Der Autor erörtert die Frage, welchen rechtlichen Rahmenbedingungen diejenigen Handwerksberufe unterliegen, für die durch die Handwerksrechtsnovelle 2004 der Meisterzwang abgeschafft worden ist. Er diskutiert in diesem Zusammenhang, ob die Ausübung eines zulassungsfreien Handwerks die Mitgliedschaft in der IHK oder in der Handwerkskammer begründet. Dies geschieht vor allem durch einen Vergleich der Rechtslage vor der Handwerksrechtsnovelle 2004 und der jetzigen Rechtslage.


Hahn, GewArch 2005, 393-401

„Das Wirtschaftsverwaltungsrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab 2004“

In seinem Beitrag beschäftigt sich der Verfasser mit aktuellen Entscheidungen zum Gewerberecht, zum Recht der IHK, zum Handelsrecht sowie zum Spielbankenrecht und zum Heimrecht. Unter anderem geht er auf die Zulässigkeit der Doppelmitgliedschaft einer sog. Freiberufler-GmbH in der IHK und der Steuerberaterkammer ein. Weiter befasst er such mit der Problematik des sog. Meisterzwangs im Handwerk und erläutert den Beschluss BVerwG, 9. März 2004, 6 B 4/04, GewArch 2004, 482, zur Untersagung eines Handwerksbetriebs als stehendes Gewerbe.


Diefenbach, GewArch 2006, 217

„Einwirkungen des EU-Rechts auf das Deutsche Kammerrecht“

Nach der Feststellung der grundsätzlichen Vereinbarkeit von deutschem Kammerrecht mit dem Recht der EU werden in diesem Aufsatz Bedenken dargestellt, die aus dem Anwendungsvorrang des EU-Rechts vor dem innerstaatlichen Recht resultieren, wobei mehrfach ein Bezug zu neueren Urteilen des EuGH hergestellt wird. Besonders wird hierbei auf das Problem des kammerrechtlichen Prinzips der Pflichtmitgliedschaft im Zusammenhang mit den EU-Grundfreiheiten der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs eingegangen. Des weitern wird auf die Anwendbarkeit der Maßstäbe des EU-Rechts, insbesondere des europäischen Wettbewerbsrechtes auf die Rechtssetzungstätigkeiten der Kammern eingegangen.


Meyer, GewArch 2006, 305

„Der Kammerbezirk“

Der Aufsatz klärt zunächst die Funktion des Kammerbezirks, wobei genauer auf die Funktion der räumlichen Konkretisierung der Kammeraufgaben und die verschiedenen örtlichen Anknüpfungskriterien der Mitgliedschaft eingegangen wird. Aufbauend darauf werden die allgemeinen Grundsätze für die Festlegung der Kammerbezirke erörtert, welche für alle Kammern gleiche Geltung beanspruchen. Diese gehen zurück auf die grundsätzliche Gestaltungsfreiheit des Staates bei der Abgrenzung der Bezirke, und sind schließlich in speziellen Kriterien zur sach- und zweckgerechten Abgrenzung der Bezirke vom Gesetzgeber festgelegt.


Dittmar Hahn, GewArch 2007, 1

„Das Wirtschaftsverwaltungsrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab August 2005“

Der Artikel geht auf fünf bedeutende Gebiete des Wirtschaftsverwaltungsrechts ein.
Dies sind neben dem Gebiet des Rechts der Industrie- und Handelskammer, sowie dem der Handwerkskammer, das Gewerberecht, das Wettrecht und das Vergaberecht.
Auf dem Gebiet des Rechts der Handwerkskammern widmet sich der Autor zunächst einer Entscheidung, die die Beitragserhebung für die überbetriebliche Ausbildung betrifft. Darauf folgt eine eingehende Entscheidungsbesprechung über einen möglichen Kammerbeitragsbonus für Innungsmitglieder. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Feststellungen, dass keine Prüfung des Abwägungsvorgangs bei Erlass der Beitragssatzung vorzunehmen ist und kein einfachgesetzlicher Zwang zur beitragsmindernden Berücksichtigung der Mitgliedschaft in der Handwerksinnung besteht.
Auf dem Gebiet des Rechts der Industrie- und Handelskammer äußert der Autor Bedenken zu Fusionsüberlegungen des DIHK mit Spitzenorganisationen der Wirtschaft.

Forkel, GewArch 2010, 391-394

„IHK-Zugehörigkeit und Beitragspflicht kraft Gewohnheitsrecht?“

Der Autor beschäftigt sich in seinem Aufsatz mit der Frage, ob die Zugehörigkeit zu einer Kammer allein durch die Veranlagung zur Gewerbesteuer begründet werden könne. Dies lehnt der Verfasser ab, da neben der Veranlagung zur Gewerbesteuer auch die Unterhaltung einer Betriebsstätte erforderlich sei.


Jahn, GewArch 2010, 394-395

„Betriebsstättenerfordernis und IHK-Mitgliedschaft“

In Erwiderung auf den Beitrag von Forkel (GewArch 2010, 391-394) widmet sich der Autor dem Tatbestandsmerkmal „Betriebsstättenerfordernis“, welches unter anderem Voraussetzung für die Entstehung der Pflichtmitgliedschaft zu einer Kammer ist. Dabei sei die Diskussion um das Tatbestandsmerkmal nach Ansicht des Autors weniger ein rechtliches als vielmehr ein tatsächliches Problem.


Martens, GewArch 2011, 15-16

„Zur Pflichtmitgliedschaft bei Kammern“

Der Aufsatz behandelt Fragen der Pflichtmitgliedschaft in Kammern und kommt zu dem Ergebnis, dass Selbstverwaltung im Vergleich zur Alternative Staatsverwaltung eine freiheitssichernde Institution sei. Die Pflichtmitgliedschaft verliere jedoch gegenüber ihren Mitgliedern dort ihre Rechtfertigung, wo sie über die „Grundversorgung“ hinaus zusätzlich Dienstleistungspakete anbietet.


Kluth, WiVerw 2012, 50-58

„Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Kammern und Verbänden bei der Wahrnehmung von Interessenvertretung“

Der Aufsatz stellt einen Vergleich zwischen Kammern und Verbänden an. Dabei hebt der Autor im Einzelnen die wesensmäßigen Unterschiede beider Interessenvertretungen hervor und betont in dem Zusammenhang deren jeweiligen Nutzen.


Weil, BRAK Mitt 2013, 54-58

„Schon wieder: Englische ABS“

Der Autor befasst sich mit der Zulässigkeit von ABS (Alternative Business Structures) auf dem deutschen Anwaltsmarkt, die sich dadurch auszeichnen, dass in der Gesellschafterstruktur sowie in der Geschäftsführung keine Berufsträger vorhanden sein müssen. Dabei nimmt er insbesondere auf einen Aufsatz Hellwigs Bezug (BRAK-Mitt 2012, 876). Im Gegensatz zu diesem vertritt der Autor jedoch die Auffassung, dass eine solche ABS nicht ohne Kammermitgliedschaft tätig werden dürfe, da solch eine Gesellschaftsform mit einer GmbH vergleichbar sei und damit die §§ 59c ff. BRAO Anwendung fänden.


Ruschemeier, AL 2014, 230-235

„Zwang hält nicht lang?“

Die Autorin befasst sich in ihrem Aufsatz mit der aktuellen Entwicklung der Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern. Sie macht deutlich, dass die aktuelle Rechtsprechung die Pflichtmitgliedschaft bislang noch ohne Einschränkungen zulässt, der Entschluss des BVerfG ein umfangreiches Anhörungsverfahren zu derzeit anhängigen Verfahren abzuhalten jedoch bedeuten könnte, dass in Zukunft möglicherweise auch Beschwerden zur Entscheidung angenommen werden könnten. Sodann untersucht die Verfasserin die Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 9 Abs. 1 GG sowie einen Eingriff in Art. 2 Abs. 1 GG, nachdem sie dargelegt hat, dass neben diesen Grundrechten auch die Art. 12 und 14 GG von einem Eingriff betroffen sein könnten. Nachdem sie kurz auf die Beurteilung der Problematik durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeht, welcher eine Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften für europarechtswidrig hält, kommt sie zu dem Schluss, dass das Problemfeld der Pflichtmitgliedschaften mit Blick auf ein dezentral regiertes Europa zukünftig ungewiss sei, da Prozessbeteiligte auch bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen könnten.


Rinke, BayVBl 2016, 325-332

Die Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand.


Hüpers, BayVBl, 333-336

Anmerkungen zu Pflichtmitgliedschaft und Wahlrecht in der Handwerkskammer, zu-gleich Erwiderung auf Rinke, BayVBl. 2016, 325 ff.

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