BVerfG, 4.4.1989, 1 BvR 685/88, NJW 1990, 1653 = VersR 1990, 409

Die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg und die daraus folgende Beitragspflicht sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

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