BVerfG, 7.12.2001, 1 BvR 1806/98, NVwZ 2002, 335
Das Bundesverfassungsgericht stellt in diesem Kammerbeschluss fest, dass die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern weiterhin mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Beschluss enthält wichtige Hinweise zu den Aufgabenschwerpunkten der Kammern.