BVerwG, 11.07.2011, 8 C 23/10 (GewArch 2011, 403-404)
![](https://www.kammerrecht.de/wp-content/uploads/2020/02/IFK-Post-Images-1-400x280.png)
Wird ein Gewerbesteuermessbetrages auf Null festgesetzt, so ist darin keine positive Feststellung der Gewerbesteuerpflicht zu sehen. Um die Tatbestandwirkung gem. § 2 Abs. 1 IHKG zu erreichen, sei hingegen die Festsetzung eines positiven Messbetrages erforderlich.