BVerwG, 21.2.1994, 1 B 19/93, NJW 1994, 1888

Bundesrecht gebietet grundsätzlich nicht, geringfügig beschäftigte Rechtsanwälte von der Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht in einem Rechtsanwaltsversorgungswerk auszunehmen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.