BVerwG, 21.2.1994, 1 B 19/93, NJW 1994, 1888

Bundesrecht gebietet grundsätzlich nicht, geringfügig beschäftigte Rechtsanwälte von der Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht in einem Rechtsanwaltsversorgungswerk auszunehmen.
Bundesrecht gebietet grundsätzlich nicht, geringfügig beschäftigte Rechtsanwälte von der Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht in einem Rechtsanwaltsversorgungswerk auszunehmen.