BVerwG, 25.11.1982, 5 C 69/79, NJW 1983, 2650

In die Pflichtmitgliedschaft einer berufsständischen Versorgungseinrichtung der Ärzteschaft könnten neben freiberuflich tätigen auch angestellte Ärzte einbezogen werden, die in der Rentenversicherung der Angestellten versichert sind.