DIHK-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Nach einem mehr als zehnjährigen Gerichtsverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht dem durch ein Kammermitglied wegen unzulässiger Äußerungen von Vertretern des DIHK geltend gemachten Anspruch auf Austritt aus dem DIHK stattgegeben. Das Urteil BVerwG 8 C 23.19 – Urteil vom 14. Oktober 2020 ist auf der Internetseite des Gerichts abrufbar: https://www.bverwg.de/de/141020U8C23.19.0
Eine Besprechung des Urteils von Prof. Kluth erscheint am 15. März 2021 in Heft 6/2021der NVwZ.

Bundesregierung beschließt Reform des IHKG

Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Reform des IHKG beschlossen, der u.a. die Umwandlung des DIHK e.V. in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts vorsieht, der alle regionalen Industrie- und Handelskammern angehören. Das Gesetzgebungsverfahren soll im März eingeleitet werden.

„EuGH zum Berufsrecht: Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Entrichtung von Jahresbeiträgen

Grundlage der Entscheidung des EuGH bildet ein Rechtsstreit über die Zahlung geschuldeter Jahresbeiträge eines Mitgliedes an eine in Belgien ansässige Rechtsanwaltskammer. Der EuGH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob es sich bei der vorliegenden Klage der Rechtsanwaltskammer um eine Klage über einen „Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag“ iSd VO (EU) Nr. 1215/2012 handelt.

EuGH (Erste Kammer), Urteil vom 5.12.2019 – C-421/18
VO (EU) Nr. 1215/2012 Art. 1 Nr. 1, 7 Nr. 1 Buchst. a

Quelle: beck-online („(https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Feuzw%2F2020%2Fcont%2Feuzw.2020.102.1.htm)“

Grundbegriffe des Rechts der Ärztekammern

Die Grundbegriffe des Rechts der Ärztekammern vermitteln Basisinformationen zur Geschichte, aktuellen Gesetzeslage sowie zur Arbeitsweise und Aufgaben der Ärzte- kammern. Sie richten sich in erster Linie an die ehrenamtlichen Mitglieder der Kammern, sind aber auch für neue Mitarbeiter der Kammer und alle Kammermitglieder zur Versorgung mit Basisinformationen geeignet. Zur Vertiefung wird auf Rechtsprechung und Fachliteratur verwiesen.
Mehr dazu in der PDF zum Download

IHK NRW muss nicht aus dem DIHK austreten

Das OVG Münster hat am 12. April 2019 (16 A 1499/09) entschieden, dass die IHK Nord Westfalen derzeit nicht verpflichtet ist, aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) auszuscheiden.

Es hat damit die Berufung des Unternehmens zurückgewiesen, das die IHK Nord-Westfalen auf Austritt aus dem Dachverband verklagt hatte.

Zwar habe der DIHK auch nach der Entscheidung des BVerwG (10 C 4.15) in erheblichem Umfang seine Kompetenzgrenzen missachtet und kaum Einsicht in vergangenen Aufgabenüberschreitungen erkennen lassen, er habe aber für die Industrie- und Handelskammern sowie insbesondere für deren Pflichtmitglieder mit seiner im Laufe des Verfahrens neu gefassten Satzung die Möglichkeit eröffnet, künftige Überschreitungen der Kompetenzen wirksam zu unterbinden.
Siehe dazu Pressemitteilung des OVG Münster v. 12.04.2019 

Buchneuerscheinung: Öffentliches Wirtschaftsrecht

Im C.H. Beck Verlag ist in der Reihe Grundrisse des Rechts das Werk Öffentliches Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. Winfried Kluth erschienen. Das Werk behandelt die verfassungs- und unionsrechtlichen Grundlagen der staatlichen Marktordnung und -steuerung, geht auf die wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen ein und liefert eine Darstellung des allgemeinen Wirtschaftsverwaltungsrechts (u.a. Kammerrecht) sowie der zentralen Rechtsmaterien.
als PDF zum Download

Neuerscheinung Schriften zum Kammer- und Berufsrecht Band 18:

RA Gottfried Wacker: „Haftung bei Rechtsberatung durch Wirtschafts- und Berufskammern. Gefahren und Begrenzung der Haftung

Die Rechtsberatung für Mitglieder (und auch Nichtmitglieder) ist mit Haftungsgefahren für die Kammern verbunden, die dann entstehen, wenn die Grenze zu erlaubten Beratungsleistungen von den Kammern überschritten wird oder diese in ihnen nicht geläufigen Rechtsgebieten beraten. Die vorliegende Arbeit greift diese Problematik auf und zeigt am Beispiel der Kammern als Teil der funktionalen Selbstverwaltung, wie sich die Haftung für öffentlich-rechtliche Körperschaften begrenzen lä

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