Neustadt (Weinstraße), 21.03.2003 – 7 K 849/02.NW; MedR 2003, 420 (Leitsatz und Gründe)

Zeitliche Verfügbarkeit zur Durchführung der Weiterbildung ist kein Kriterium der persönlichen Eignung eines die Weiter-bildungsbefugnis begehrenden Arztes. Ist der Weiterbilder neben seiner fachlichen Eignung auch persönlich, das heißt charakterlich zur Durchführung von Weiterbildungen geeignet, so ist dies von der Frage zu trennen, ob er von seiner erteilten Weiterbildungsbefugnis in der rechtlich vorgesehenen Weise Gebrauch machen wird.

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