Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, 23.08.2006, 1 R 19/06, AS RP-SL 33, 293 (Leitsatz und Gründe)

Bei der beruflichen Tätigkeit als forensischer Psychologe werden Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten (mit-)verwendet, die im Rahmen einer Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin erworben werden. Somit ist dadurch auch der Pflichtmitgliedschaft in einer Psychotherapeutenkammer begründet, da es bei dieser nicht auf eine heilkundliche Tätigkeit ankommt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.