OVG Bautzen, 06.09.2011, 4 A 668/10 (DStR 2011, 2020)
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Eine doppelte Pflichtmitgliedschaft (hier in der IHK und Steuerberaterkammer) ist sowohl mit einfachen Recht, wie sich aus § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 IHKG ergibt, als auch mit Verfassungsrecht vereinbar. Auch liegt kein Verstoß gegen die in den Art. 49 ff. AEUV geregelte Niederlassungsfreiheit vor.