OVG Bautzen, 16.04.2008, 5 B 49/07
Die Pflichtmitgliedschaft von Rechtsanwaltsgesellschaften mit beschränkter Haftung in der Industrie- und Handelskammer und die daran anknüpfende Beitragspflicht ist selbst dann verfassungsgemäß, wenn die Kammerzugehörigen ebenfalls einer Kammer freier Berufe angehören