OVG Lüneburg, 23.11.2009, 8 LA 200/09

Der Begriff der „ärztlichen“ Tätigkeit i. S. d. der Beitragsordnung ist nicht nur auf „approbationspflichtige“ Tätigkeiten beschränkt, sondern weiter zu verstehen. Demnach übt auch der Verwaltungsleiter eines Krankenhauses eine „ärztliche“ Tätigkeit i. S. d. der Beitragsordnung der Niedersächsischen Ärztekammer aus.

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