OVG Münster, 24.2.1997, 25 A 2531/94, NVwZ-RR 1997, 473 L = DÖV 1998, 394 L = GewArch. 1997, 200 = NWVBl 1997, 348

Die doppelte Zugehörigkeit zu Industrie- und Handelskammer und Steuerberaterkammer ist verfassungsgemäß. Für die Beurteilung der Kammerzugehörigkeit im Sinne von § 2 I IHKG kommt es auf die Frage, ob eine selbständige Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einzuordnen ist, nicht an.

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