OVG Münster, 30.11.1990, 5 A 2561/88, NVwZ 1992, 183

Zur Qualifizierung einer in der Satzung eines berufsständischen Versorgungswerkes enthaltenen Sechsmonatsfrist für einen Antrag auf Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft als materiellrechtliche Ausschlußfrist mit der Folge, daß bei deren Versäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen ist.

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