Prozessrecht

VGH München, 30.04.2004, 22 C 04.1135

Die Streitwertberechnung bei Kammerbeitragsfragen kann, wenn der Antrag des Klägers über die Entscheidung zur Sache einer spezifischen Geldleistung hinaus geht, nach § 13 I S.2 GKG auf einen Auffangstreitwert von 4.000 Euro festgelegt werden. Dies gilt nur, wenn der bisherige Sach- und Streitstand nicht genügend Anhaltspunkte für eine genauere Bestimmung der Streitwerthöhe bietet.


VG Magdeburg, 01.07.2004, 3 A 109/04 MD, GewArch 2005, 154 (red. Leitsatz und Gründe)

Einer ordnungsgemäßen Prozessvertretung steht nicht entgegen, dass eine Kammer zwar nach ihrer Satzung durch den Präsidenten gerichtlich und außergerichtlich vertreten, sich aber im Prozess durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt vertreten lässt. Eine Verpflichtung, diese Vertretung persönlich wahrzunehmen, besteht nicht.


OVG Münster, 24.01.2005, 4 E 1437/04,
DöV 2005, 527 (Leitsatz und Gründe),
NVwZ-RR 2006, 161 (Leitsatz und Gründe),
DVBl 2005, 860 (Leitsatz)

Steuerberater sind in Fällen von Streitigkeiten über die Heranziehung zum Kammerbeitrag vor Gericht nicht prozessbevollmächtigt.


VG Arnsberg, 18.08.2006, 13 K 2828/05

Das Urteil beleuchtet näher die Wirkung eines Beitragsbescheides einer Kammer als Verwaltungsakt und die Anwendbarkeit der für einen solchen geltenden Vorschriften. Dabei schließt der Grundsatz der Rechtssicherheit nach Ablauf der Rechtsmittelfristen grundsätzlich einen Anspruch auf Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen ( §§ 51, 48, 49 VwVfG ) aus.
Der Gesetzgeber (hier die Kammerversammlung) ist berechtigt aber nicht verpflichtet, aus Anlass einer verfassungsgerichtlichen Nichtigkeitserklärung eine andere Regelung zu treffen und abgeschlossene Fälle in sie einzubeziehen.


Verwaltungsgericht des Saarlandes, 12.09.2006, 3 F 38/06, ZMGR 2006, 231-240 (red. Leitsatz und Gründe), ZM 2006, Nr 19, 175 (Kurzwiedergabe), ITRB 2006, 246 (red. Leitsatz), rv 2006, 192 (Kurzwiedergabe)

Eine Apothekenkammer hat nicht das Recht gegen die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke gemäß § 1 Abs. 2 ApoG vorzugehen. Ihr steht bei dieser Erlaubniserteilung auch kein Anhörungsrecht zu. Auch zur Durchsetzung der Ziele der Apothekenkammer, wie des Beitragens zur Sicherstellung einer verlässlichen Arzneimittelversorgung, steht dieser kein Klagerecht zu.
Auch ein ideelles oder wirtschaftliches Interesse an der überprüfung der Rechtmäßigkeit der Erlaubnisentscheidung begründet kein subjektives Recht der Kammer. Außerdem ist der Apothekenkammer keine Befugnis zur Geltendmachung von Allgemeininteressen im Klagewege überantwortet.


Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, 28.02.2007, 8 OA 12/07

Zur Streitwertfestsetzung einer Bescheidungs- und einer Verpflichtungsklage hinsichtlich der Rentenanpassung eines Versorgungswerkes. Bezüglich einer Bescheidungsklage ist der Streitwert nur die Hälfte des Jahresbetrages der dem Kläger zuletzt bestandskräftig gewährten Rentenanpassung.


OLG Köln, 16.04.2007, 2 Wx 9/07, FGPrax 2007, 144 (Leitsatz und Gründe), Rpfleger 2007, 399 (Leitsatz und Gründe), NJW-RR 2007, 1183 (Leitsatz und Gründe)

Die Industrie- und Handelskammer hat ein eigenständiges Beschwerderecht gegen die Verfügung des Registergerichts, mit welcher das Printmedium für die Veröffentlichung von Registereintragung gemäß § 10 HGB a.F. bzw. Art 61 IV EGHGB festgelegt wird.
Die Festlegung der Veröffentlichung in einer überörtlichen Zeitung durch das Registergericht wird dem Informationsbedürfnis der Wirtschaft am ehesten gerecht. Zudem ist durch die Wahl des Handelsblatts eine angemessene Verbreitung sicher gestellt. Daneben bleibt die Möglichkeit der Unternehmen und Zeitungsverlage bestehen, ergänzend die Eintragung freiwillig in traditioneller Weise über eine oder auch mehrere Tageszeitungen zu veröffentlichen.


OVG Koblenz, 20.09.2010, 6 A 10282/10

Überschreitet eine IHK ihren gesetzlich zugewiesen Aufgabenbereich, steht den Kammermitgliedern die Möglichkeit offen, dagegen eine Unterlassungs- oder Feststellungsklage zu erheben.


VG Trier, 29.09.2011, 5 K 1149/11.TR

Hinsichtlich des Zuständigkeitsbereichs eines Versorgungswerks ändert sich auch dann nichts, wenn dessen Satzung die Möglichkeit vorsieht, dass auch Rechtsanwälte außerhalb eines Bundeslandes aufgenommen werden können. Für Klagen gegen das Versorgungswerkes ist auch dann das Verwaltungsgericht gem. § 52 Nr. 3 S. 3 iVm Nr. 5 VwGO örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Versorgungswerk seinen Sitz hat.


VG Kassel, 17.04.2012, 3 K 53/11.KS

Veröffentlicht der DIHK e.V. in eigener Verantwortung und ohne Mitwirkung der einzelnen IHK eine Druckschrift, fehlt es dem einzelnen Kammermitglied am Feststellungsinteresse iSd § 43 Abs. 1 VwGO für eine Feststellungsklage gegen andere Organe der IHK. Ein mögliches Feststellungsinteresse des Klägers gegenüber einem Dritten kann dagegen nicht die Zulässigkeit der Klage gegen den Beklagten begründen.


VGH Mannheim, 26.07.2012, 9 S 882/11 (Justiz 2013, 22-23)

Der Anwaltsgerichtshof ist gem. § 112a Abs. 1 BRAO auch für Auseinandersetzungen zwischen einem Rechtsanwalt und der Rechtsanwaltskammer im Vorfeld von Maßnahmen des Vorstands gem. nach §§ 73 Abs. 2 Nr. 1, 74 BRAO zuständig.


VG Potsdam, 02.11.2012, 6 L 667/12

Unterliegt ein Kammermitglied Maßnahmen der Zwangsvollstreckung aus einem sog. Beitreibungsbescheid des Rechtsanwaltsversorgungswerks muss er Einwendungen gegen die Art und Weise der Vollstreckung bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht geltend machen.


OVG Münster, 18.01.2013, 18.01.2013

Zu den Voraussetzungen eines Rechtsmittelverzichts durch einseitige außergerichtliche Erklärung eines Versorgungswerkes gegenüber dem Prozessgegner.


VG Gelsenkirchen, 07.05.2013, 19 K 4576/12

Der Überschreitung des Aufgabenbereichs einer Kammer, welche die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Kammerbeiträgen nicht berührt, sowie der Überschreitung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kann durch ein Kammermitglied nur mit einer Unterlassungsklage entgegengewirkt werden. Das Kammermitglied kann dabei kein positives Tun der Kammer begehren.


Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, 26.04.2013, VGH B 6/12

Wenn eine Satzungsnorm, die Gegenstand eines fachgerichtlichen Normenkontrollverfahrens gemäß § 47 VwGO war, nur deklaratorisch eine inhaltsgleiche Gesetzesnorm wiederholt, fehlt es bei einer Urteilsverfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung regelmäßig am Rechtsschutzbedürfnis, da bei Aufhebung der Satzungsvorschrift die gesetzliche Vorschrift weiterhin bestehen würde. Eine gleichzeitige Überprüfung der gesetzlichen Norm im Verfahren der Urteilsverfassungsbeschwerde kommt nicht in Betracht, wenn sie für die Entscheidung des Fachgerichts nicht entscheidungsrelevant war.


BGH Senat für Anwaltssachen, 17.12.2013, AnwZ (Brfg) 68/13 – NJW-RR 2014, 750 (red. Leitsatz und Gründe)

Aufgrund der fehlenden Passivlegitimation des Kammerpräsidenten, ist die Klage gegen die vom Präsidenten einer Rechtsanwaltskammer als deren Organ getroffene Entscheidung, den Antrag eines Mitglieds nicht auf die Tagesordnung zu setzen, nicht gegen den Präsidenten persönlich, sondern gegen die Kammer selbst zu richten.


VG Mainz, 21.02.2014, 4 K 1610/13.MZ

Für eine Klage auf Aufnahme in die Gründungskonferenz zum Aufbau einer Landespflegekammer Rheinland Pfalz besteht keine Klagebefugnis.


OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014, 6 A 10966/13

Auch bei der Frage nach der Eintragungspflicht eines Handwerksbetriebs in die Handwerksrolle bedarf eine vorbeugende Feststellungsklage eines besonderen qualifizierten Rechtsschutzbedürfnisses. Dieses liegt in der Regel nicht vor, wenn die zuständige Behörde keine belastenden Maßnahmen gegen den Kläger eingeleitet oder auch nur angekündigt hat.


Landesberufsgericht für Heilberufe Münster, 05.08.2014, 6t E 285/12.T

Ein berufsgerichtliches Verfahren ist trotz Wegfalls der Kammerangehörigkeit eines Tierarztes nach Eröffnung dieses Verfahrens auf der Grundlage des § 59 Abs. 3 HeilBerG NRW regelmäßig fortzuführen, wenn dieser Tierarzt als sog. „Autobahntierarzt“ Viehbestände in ganz Deutschland betreut. Für die Frage, ob nach Wegfall der Kammerangehörigkeit des Beschuldigten das Verfahren aus generalpräventiven Gründen fortgeführt werden soll, ist die einem Strafbefehl fehlende Bindungswirkung des § 76 Abs. 3 HeilBerG NRW nicht relevant.


OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2014, OVG 12 B 14.12

Bei der allgemeinen Verschwiegenheitspflicht des § 76 Abs. 1 BRAO handelt es sich nicht um eine auf Bundesrecht beruhende Geheimhaltungspflicht im Sinne des § 17 Abs. 4 IFG BE. Der Schutz der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) vermag weder die Zweckrichtung des Gesetzes nach § 1 Abs. 1 InfFrG BE zu erweitern noch die Schutzwürdigkeit personenbezogener Daten in der nach § 6 Abs. 1 InfFrG BE vorzunehmenden Abwägung zurückzudrängen.


OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2014, OVG 1 L 72.13

Für Streitigkeiten von Mitgliedern der Industrie- und Handelskammern über den Umfang der sich aus § 1 Abs. 1 IHKG ergebenden Grenzen zulässiger Äußerungen und Stellungnahmen ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nach § 40 Abs 1 S 1 VwGO auch dann eröffnet, wenn die Klage gegen den Deutschen Industrie- und Handelskammertag gerichtet ist.


VG Berlin, 19.12.2014, 4 K 17.11

Kein Feststellungsanspruch eines IHK-Mitglieds gegenüber Äußerungen des DIHK.


Killian, NJW 2016, 137
„Konzentration der Berufsgerichtsbarkeit der regulierten Freiberufe bei den Verwaltungsgerichten? Gestaltungsoptionen im Lichte der EuGH-Urteile Wilson und Torresi“

Der Autor untersucht in seinem Beitrag mögliche Vorgaben des Unions- und Verfassungsrechts für die Reformdiskussion um die Zukunft der Berufsgerichtsbarkeit.


Reich, LKV 2016, 357-360

Klageberechtigung einer Handwerksinnung bei Wettbewerbsverstößen.


VG Berlin, 21.03.2016, 22 K 136.14

Herausgabe einer Tonbandaufzeichnung.


Nds. OVG, 24.03.2016, 2 LB 69/15

Herausgabe von Unterlagen im Rahmen einer Stellungnahme.


VG München, 26.04.2016, M 16 K 15.2300

IHK-Fortbildungsprüfung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsin-teresse verneint.


VG München, 19.07.2016, M 16 SE 16.2966

Abberufung des Geschäftsführers der Handwerkskammer – Rechtsschutz

Die Abberufung eines Geschäftsführers einer Handwerkskammer durch den Beschluss der Vollversammlung ist kein Verwaltungsakt.(juris, Rn.30)


VG Berlin, Urteil vom 02.09.2016, 2 K 87.15

Herausgabe eines Protokolls.


Anwaltsgerichtshof Hamm, 30.09.2016, 1 AGH 11/16

Ein Kammermitglied kann von der Rechtsanwaltskammer die Erteilung eines belehren-den Hinweises zur Klärung von Fragen der anwaltlichen Berufspflichten beantragen. Während eines bei der Rechtsanwaltskammer laufenden Verwaltungsverfahrens zur Klärung von anwaltlicher Berufspflichten kann einer Feststellungklage, die die in Frage stehenden anwaltlichen Berufspflichten zum Gegenstand hat, das Rechtsschutzinteres-se fehlen. Entscheidet die Rechtsanwaltskammer ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist über den Antrag auf Erlass eines belehrenden Hinweises, kann eine Klage des Kammermitglieds auf Verpflichtung der Kammer zu Bescheidung des Antrags erfolgreich sein.

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