VG Ansbach, 02.06.2004 – AN 4 K 04.00008

Ein Rechtsanwalt hat gegen den Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt keinen Anspruch auf Erhöhung der Versorgungsleistungen. Er hat allerdings einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Erhöhung der Versorgungsleistungen, der jedoch nur insoweit besteht, als die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung und die finanzielle Lage der Versorgungsanstalt einen Spielraum für eine solche Entscheidung lassen.

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