VG Hannover, 08.10.2008, 11 A 3467/07

Die Pflichtmitgliedschaft einer landwirtschaftlichen GmbH ist auch dann verfassungsgemäß, wenn die GmbH bereits in allen Kammern, in deren Bezirken sich Betriebsstätten von ihr befinden, Mehrfachmitgliedschaften besitzt.

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