VG Magdeburg, 08.12.2005, 3 A 143/04, NL-BzAR 2006, 131-134 (Gründe)
Eine Agrargenossenschaft, die bis 5% ihrer Tätigkeit ausschließlich Landwirtschaft betreibt, ist nicht Mitglied in der IHK und somit nicht beitragspflichtig.
Eine Agrargenossenschaft, die bis 5% ihrer Tätigkeit ausschließlich Landwirtschaft betreibt, ist nicht Mitglied in der IHK und somit nicht beitragspflichtig.