VG Saarlouis, 13.07.2005 – 1 K 148/04

Eine Pflichtmitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer besteht nur für psychologische Psychotherapeuten, die mit der heilkundlichen Behandlung psychosomatischer Störungen befasst sind. Für ausschließlich forensisch tätige Psychotherapeuten besteht keine Pflichtmitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer.

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