VGH Mannheim, 2.12.1997, 9 S 2506/97, DVBl 1998, 542 L = GewArch. 1998, 164 = VBlBW 1998, 234

Die Pflichtmitgliedschaft selbständiger Handwerker in den Handwerkskammern und die damit verbundene Beitragspflicht sind mit Verfassungsrecht vereinbar. Sie verstoßen nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht.

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